Unser Verein lebt von den Mitgliedern. Wir sind angewiesen auf aktive Mitglieder, die sich für unsere Ziele engagieren. Wenn Sie Ihre Erfahrung, Ihr Wissen und Können gerne einbringen möchten, freuen wir uns über Ihre Mitgliedschaft.
Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.
Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet abschließend der Vorstand. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
Zu einem Ehrenmitglied kann eine Person ernannt werden, die sich um den Verein verdient gemacht hat. Über die Ernennung eines Ehrenmitgliedes entscheidet der Vorstand auf Vorschlag eines ordentlichen Mitgliedes. Ehrenmitglieder haben alle Mitgliederrechte und sind von der Beitragspflicht entbunden.
Der Eintritt eines Mitglieds in den Verein kann von dem Beantragenden selbst oder von einem Mitglied empfohlen werden. Jedes Mitglied kann maximal fünf Personen empfehlen.
Vor der Mitgliederversammlung 2012 sind alle neu Mitglieder von der Beitragspflicht befreit. Wenn neue Mitglieder freiwillig den Verein finanziell unterstützt, wird der Beitrag als Spenden betrachtet und dokumentiert.